23.06.22 – Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick

Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick

  • Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden, Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung – Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt.

Der kurze Erklärfilm des Umweltministeriums zeigt, warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, was sie genau bedeutet und wen sie betrifft.

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